Wer kann einen Antrag stellen? Kirchliche und christliche Gruppen, sowie Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Arbeit verbunden wissen.
- Pfarrgemeinden (Sachausschüsse Mission, Entwicklung, Frieden)
- Partnerschafts- und Eine Welt Gruppen (Pfarrgemeinde-, Dekanats-, Diözesanebene)
- Katholische Jugend- und Erwachsenenverbände
- Landes- und bundesweit arbeitende Gruppen
Anträge für das selbe Vorhaben können sowohl beim Katholischen Fonds als auch beim Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) eingereicht werden. Dies ist im Finanzierungsplan aufzuführen.
Welche Projekte können gefördert werden?Ziele und Inhalte der Maßnahme müssen eindeutig der weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Bldungs- und Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen sein. Inhaltliche Kriterien: - Bildungs- und öffentlichkeitswirksame Projekte zu weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Themen in Deutschland
- Partnerbegegnungen und pastorale Initiativen zur Zusammenarbeit mit den Ortskirchen des Südens sowie Mittel- und Osteuropas
- Vernetzung lokaler Aktivitäten von weltkirchlich und entwicklungspolitisch aktiven Gruppen
- Programme zum Austausch exemplarischer Erfahrungen sowie entsprechende Beratungsangebote und Schulungen
- Multiplikator/innenschulungen
Arten der Vorhaben können sein - Seminare, Tagungen, Veranstaltungsreihen,
- Aktionen, Kampagnen,
- Ausstellungen,
- Arbeitshilfen, Medien, Bildungsmaterial,
- Vernetzung lokaler Aktivitäten,
- Partnerbegegnungen in Deutschland,
- Langzeitaufenthalte von Jugendlichen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Ozeanien.
- Kulturveranstaltungen
Maßnahmen, die nicht gefördert werden
- Maßnahmen, die nicht in Deutschland stattfinden.
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Vergabesitzung schon begonnen oder stattgefunden haben.
- Projekte, die in Trägerschaft oder Mitträgerschaft eines der Werke des Katholischen Fonds stattfinden.
- Maßnahmen der Ordinariate und ihrer Einrichtungen (Einzelfallregelungen bei Diözesanräten sind möglich).
- Projekte von Tagungs- und Bildungshäusern (Akademien), die über ein eigenes Programmbudget verfügen.
- Diözesanpartnerschaften.
- Maßnahmen öffentlicher Stellen, z. B. Universitäten.
- Vorhaben, die direkt oder indirekt mit Spendenwerbung verbunden sind.
- Formen der institutionellen Förderung (Arbeitsmittel, Bau- und Renovierungskosten, laufende Personalkosten, Anschaffungen, Mieten, regelmäßig erscheinende Publikationen usw.).
- Jahresprogramme.
- Ausreiseprogramme von Missionaren/Missionarinnen auf Zeit.
- Projekte in Zusammenarbeit mit politischen Parteien.
Im Einzelfall sind Ausnahmeregelungen möglich, die vom Kuratorium entschieden werden.
- Für die Antragseinreichung das Antragsformular verwenden und vollständig ausfüllen.
- Es werden nur unterschriebene Originalanträge angenommen, keine Anträge per Fax oder E-Mail.
- Die Fördersumme kann maximal 50 % der anrechnungsfähigen Gesamtkosten betragen.
- Die Termine der Vergabesitzungen und die Einreichungsfristen für Projektanträge können unter Termine eingesehen werden.
Kleinprojekte
- Anträge bis zu 1.500,00 € Antragssumme und Gesamtkosten bis zu 8.000,00 € werden als Kleinprojekte behandelt.
- Kleinprojekt-Vergabesitzung finden monatlich (jeweils Mitte des Monats) statt, außer August.
- Ein Antrag, der in einer
Sitzung behandelt werden soll, muss spätestens am 15. des Vormonats bei
der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Großprojekte
- Anträge über 1.500,00 € Antragssumme und Gesamtkosten über 8.000,00 € werden als Großprojekte behandelt.
- Es finden drei Vergabesitzungen im Jahr statt
- Einreichungsfristen:
- 15. Januar (für die Frühjahrs-Vergabesitzung)
- 15. April (für die Sommer-Vergabesitzung)
- 15. September (für die Herbst-Vergabesitzung)
Zum Zeitpunkt der Vergabesitzung schon begonnene oder bereits abgeschlossene Vorhaben können nicht berücksichtigt werden!
Die Hinweise zur Einreichung eines Antrages sind unter Vordrucke als pdf abrufbar.
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