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Welche Fördersummen werden vergeben?
Allgemeines:
- Die Höhe des gewährten Zuschusses darf 50 % der anrechenbaren Projektgesamtkosten nicht überschreiten.
- Mindestens 25 % der Projektgesamtkosten muss der Antragsteller in der Regel als Barmittel einbringen.
- Höchstens 25 % der Gesamtkosten können als valorisierte Leistungen (Sachleistungen, ehrenamtliche Arbeit) veranschlagt werden.
- Ko-Finanzierungen sind erwünscht. Diese können als Eigenleistung angesehen werden.
- Die Höchstgrenze der Förderung für ein Einzelprojekt darf 3 % des Jahreshaushalts des Fonds, also maximal 15.000,00 €, nicht überschreiten.
- Pro antragstellende Gruppe können höchstens 15.000,00 € jährlich bewilligt werden.
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Details:
- Kultur-Tagsveranstaltungen werden mit maximal 1.000,00 € gefördert.
- Kulturprojekte, die einen Etat von mehr als 15.000,00 € haben, werden nicht gefördert.
- Mehrtägige Seminare/Tagungen mit Übernachtung und mindestens 25 % Teilnehmerbeitrag (Teilnehmerbeitrag wird als Eigenbeteiligung gerechnet) werden mit einer Pauschale von 20,00 € pro Teilnehmer/in und Tag gefördert.
- Tagesveranstaltungen mit mindestens 25 % Teilnehmerbeitrag (wird als Eigenbeteiligung gerechnet) werden mit einer Pauschale von 10,00 € pro Teilnehmer/in gefördert.
- Partnerbegegnungen die in Deutschland stattfinden und Langzeitaufenthalte in Deutschland werden mit höchstens 50 % der Reisekosten gefördert. Es gilt eine Beschränkung auf acht Personen bei eingeladenen Partner aus Afrika, Asien, Ozeanien und Lateinamerika; diese Beschränkung gilt nicht für Partner aus Mittel- und Osteuropa.
- Regelmäßig wiederkehrende Anträge zum selben Inhalt werden höchstens fünfmal gefördert.
- Projekte, die bereits Kirchensteuermittel der Diözese oder eines Trägerwerkes erhalten, werden nicht gefördert.
- Bildungshäuser in diözesaner Trägerschaft werden nicht gefördert.
- Maßnahmen mit einem Etat von mehr als 150.000,00 € werden nicht gefördert.
- NGOs mit einem Etat von über 1 Million € werden nicht gefördert..
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