Navigation
Startseite
Über uns
Zuschussvergabe
· Antragstellung
· Fördersummen
Jahresberichte
Vordrucke
2. Ökumenischer Förderpreis
Termine
Kontakt
Kontaktbörse
Gästebuch
Links
Impressum
 
Suche
     
  Erweiterte Suche
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Katholischer Fonds  > Zuschussvergabe

Welche Fördersummen werden vergeben?

Allgemeines:

  • Die Höhe des gewährten Zuschusses darf 50 % der anrechenbaren Projektgesamtkosten nicht überschreiten.
  • Mindestens 25 % der Projektgesamtkosten muss der Antragsteller in der Regel als Barmittel einbringen.
  • Höchstens 25 % der Gesamtkosten können als valorisierte Leistungen (Sachleistungen, ehrenamtliche Arbeit) veranschlagt werden.
  • Ko-Finanzierungen sind erwünscht. Diese können als Eigenleistung angesehen werden.
  • Die Höchstgrenze der Förderung für ein Einzelprojekt darf 3 % des Jahreshaushalts des Fonds, also maximal 15.000,00 €,  nicht überschreiten.
  • Pro antragstellende Gruppe können höchstens 15.000,00 € jährlich bewilligt werden. 

Details:


  • Kultur-Tagsveranstaltungen werden mit maximal 1.000,00 € gefördert.
  • Kulturprojekte, die einen Etat von mehr als 15.000,00 € haben, werden nicht gefördert.
  • Mehrtägige Seminare/Tagungen mit Übernachtung und mindestens 25 % Teilnehmerbeitrag (Teilnehmerbeitrag wird als Eigenbeteiligung gerechnet) werden mit einer Pauschale von 20,00 € pro Teilnehmer/in und Tag gefördert.
  • Tagesveranstaltungen mit mindestens 25 % Teilnehmerbeitrag (wird als Eigenbeteiligung gerechnet) werden mit einer Pauschale von 10,00 € pro Teilnehmer/in gefördert.
  • Partnerbegegnungen die in Deutschland stattfinden und Langzeitaufenthalte in Deutschland werden mit höchstens 50 % der Reisekosten gefördert. Es gilt eine Beschränkung auf acht Personen bei eingeladenen Partner aus Afrika, Asien, Ozeanien und Lateinamerika; diese Beschränkung gilt nicht für Partner aus Mittel- und Osteuropa.
  • Regelmäßig wiederkehrende Anträge zum selben Inhalt werden höchstens fünfmal gefördert.
  • Projekte, die bereits Kirchensteuermittel der Diözese oder eines Trägerwerkes erhalten, werden nicht gefördert.
  • Bildungshäuser in diözesaner Trägerschaft werden nicht gefördert.
  • Maßnahmen mit einem Etat von mehr als 150.000,00 € werden nicht gefördert.
  • NGOs mit einem Etat von über 1 Million € werden nicht gefördert..